Wann übernimmt die Krankenkasse den Vitamin-D-Test?
Viele Menschen fragen sich besonders in den dunklen Wintermonaten, ob ihr Vitamin-D-Spiegel im grünen Bereich liegt. Ein Bluttest beim Arzt bringt schnelle Klarheit, doch die Kosten dafür werden nicht in jedem Fall von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
Grundsätzlich gilt: Die Krankenkasse zahlt die Labordiagnostik nur dann, wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht. Das ist der Fall, wenn ein begründeter Verdacht auf einen Mangel vorliegt oder bereits ein behandlungsbedürftiger Vitamin-D-Mangel festgestellt wurde. Auch bei bestimmten Vorerkrankungen wie Osteoporose, chronischen Nieren- oder Darmerkrankungen sowie der Einnahme bestimmter Medikamente gehört die Kontrolle des Spiegels zur regulären Kassenleistung.
Möchten Sie Ihren Vitamin-D-Wert lediglich aus Neugier oder zur allgemeinen Vorsorge ohne Symptome überprüfen lassen, handelt es sich um eine sogenannte Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL). Diese Kosten müssen Patienten selbst tragen. Ob im Einzelfall die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme erfüllt sind, liegt im ärztlichen Ermessen der behandelnden Praxis.
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