Warum gibt es beim Minijob keine Lohnsteuerbescheinigung?
Viele Minijobber wundern sich, wenn sie am Jahresende keine Lohnsteuerbescheinigung von ihrem Arbeitgeber im Briefkasten finden. Der Grund dafür ist rechtlich im Einkommensteuergesetz geregelt und hängt von der Art der Versteuerung ab.
Für Beschäftigte, deren Lohnsteuer pauschal erhoben wird – was bei den allermeisten Minijobs im gewerblichen Bereich der Fall ist –, sieht der Gesetzgeber schlichtweg keine Ausstellung einer klassischen Lohnsteuerbescheinigung vor. Das betrifft Fälle, in denen der Arbeitgeber die Steuern pauschal nach den Paragrafen 40, 40a oder 40b des EStG abführt.
Da der Arbeitgeber in diesen Situationen die Pauschalsteuer pauschal abgilt (oft über die Minijob-Zentrale), läuft die steuerliche Erfassung im Hintergrund komplett ohne die sonst übliche elektronische Lohnsteuerbescheinigung ab. Wer den Minijob im Rahmen der pauschalen Versteuerung ausübt, benötigt dieses Dokument für die Steuererklärung in der Regel ohnehin nicht, da der Arbeitslohn dort meist steuerfrei bleibt.
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