Was ist der Sparerpauschbetrag?
Wenn du Geld anlegst und dadurch Zinsen oder andere Erträge erhältst, musst du dafür normalerweise Steuern zahlen. Doch hier kommt der Sparerpauschbetrag ins Spiel – ein steuerfreier Freibetrag, der jedem Privatanleger zugutekommt.
Derzeit beträgt dieser Freibetrag 1.000 Euro im Jahr für Singles. Das bedeutet: Wenn deine Kapitalerträge – etwa aus Zinsen, Dividenden oder Fonds – unter dieser Grenze liegen, zahlst du darauf keine Einkommensteuer. Für gemeinsam veranlagte Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner verdoppelt sich der Betrag auf 2.000 Euro.
Der Sparerpauschbetrag gilt automatisch, du musst ihn nicht extra beantragen. Er wird direkt bei der Steuerberechnung berücksichtigt, vorausgesetzt, du gibst deine Erträge ordnungsgemäß an. Viele Banken melden die Erträge bereits ans Finanzamt – oft über die Kapitalertragssteuer, die direkt abgeführt wird. In deiner Steuererklärung kannst du den Freibetrag geltend machen, um ggf. Steuern zurückzubekommen.
Wichtig ist: Der Freibetrag gilt nur für Kapitalerträge. Er schützt aber nicht vor der Abgeltungssteuer, die grundsätzlich auf alle Erträge aus Kapitalvermögen anfällt. Wer also mehr verdient, zahlt ab dem 1.001. Euro (bzw. 2.001. bei Paaren) Steuern darauf.
Dennoch lohnt es sich, den Sparerpauschbetrag zu kennen – gerade für alle, die auf Nummer sicher gehen und ihr Geld sinnvoll anlegen möchten, ohne gleich in die Steuerfalle zu tappen.
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