Was bedeutet Verkehrszeichen 290?

Verkehrszeichen 290 steht für ein eingeschränktes Haltverbot in einer bestimmten Zone. Es ist in der Straßenverkehrsordnung (StVO) von 1992 verankert und gilt bis heute. Das Schild sieht aus wie ein rotes Verbotsschild mit einem weißen Rand, darin steht „Haltverbot“ und darunter meist ein zusätzlicher Text oder Hinweis, etwa „nur für Anwohner“ oder „ausgenommen behinderte Menschen“. Es zeigt also an, dass das Halten in diesem Bereich grundsätzlich verboten ist – mit Ausnahmen.

Interessant ist, dass dieses Zeichen bereits 1990 durch das Verkehrsblatt, Heft 5, Seite 147, offiziell eingeführt wurde – also noch vor der endgültigen StVO-Fassung von 1992. Es dient dazu, bestimmte Zonen wie Wohngebiete oder Umweltzonen vor übermäßigem Park- und Halteverkehr zu schützen, ohne einen völligen Durchfahrtsstopp für berechtigte Fahrzeuge zu bedeuten.

Außerdem wurde mit der Einführung eine verkleinerte Größe von 600 x 600 mm für bestimmte Einsatzorte zugelassen. Das macht das Schild flexibler einsetzbar, besonders in engen Stadtteilen oder Bereichen mit beengtem Platzangebot.

Wichtig für Fahrer: Wer gegen das Haltverbot verstößt, riskiert ein Bußgeld. Allerdings lohnt es sich, die Zusatzbeschriftung genau zu prüfen – manchmal sind bestimmte Gruppen, wie Anwohner oder Menschen mit Behinderung, ausgenommen. Wer unsicher ist, sollte das Schild und seine Zusatzzeichen sorgfältig lesen, bevor er hält oder parkt.

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