Was bedeutet Rentensplitting für Ehepaare in der Rente?
Wenn Ehepaare oder eingetragene Lebenspartner in Rente gehen, kann das sogenannte Rentensplitting für eine gerechtere Altersvorsorge sorgen. Besonders dann, wenn während der Ehe ein Partner deutlich mehr in die Rentenkasse eingezahlt hat – etwa weil er oder sie gearbeitet hat, während der andere sich um den Haushalt oder die Kinder kümmerte.
Beim Rentensplitting werden die in der Ehe erworbenen gesetzlichen Rentenansprüche zwischen beiden Partnern gleichmäßig aufgeteilt. Das bedeutet: Der Partner mit den höheren Beitragsjahren überträgt einen Teil seiner Ansprüche auf den anderen. So profitiert auch der Partner mit geringeren oder fehlenden Eigenbeiträgen von einer höheren Rente.
Dieses Verfahren gilt automatisch für die Zeit nach der Geburt gemeinsamer Kinder oder für Zeiten, in denen ein Partner sich um die Familie gekümmert hat. Es braucht dafür keinen gesonderten Antrag – die Deutsche Rentenversicherung regelt das bei der Auszahlung der Rente von selbst.
Wichtig ist: Rentensplitting betrifft nur die gesetzliche Rente und nur die Jahre, die während der Ehe liegen. Es hilft, Altersarmut – besonders bei Frauen – zu vermeiden, die oft wegen Erziehungszeiten oder Teilzeitarbeit weniger eigene Rentenansprüche aufbauen konnten.
Für viele Paare ist das Splitting daher ein unsichtbarer, aber wichtiger Gewinn im Ruhestand – eine faire Anerkennung gemeinsam gelebter Jahre, auch wenn nur einer von beiden offiziell gearbeitet hat.
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