Was passiert mit der Rente nach dem Tod des Ehepartners?
Wenn der Ehe- oder eingetragene Lebenspartner verstirbt, gibt es für den Hinterbliebenen bestimmte Regelungen zur Rente. Interessant ist: Die Rente des Verstorbenen wird dem Überlebenden noch drei Monate lang in voller Höhe weitergezahlt.
Erst danach tritt die sogenannte Witwen- oder Witwerrente in Kraft. Diese beträgt in der Regel entweder 25 oder 55 Prozent der letzten Rente des Verstorbenen. Welcher Satz zutrifft, hängt von verschiedenen Faktoren ab – beispielsweise davon, ob Kinder vorhanden sind oder ob der Hinterbliebene selbst erwerbstätig ist.
Seit dem 1. Juli 2024 gelten diese Regelungen unverändert. Wichtig ist auch: Die Anspruchsberechtigung setzt in der Regel eine gemeinsame Ehe- oder Lebenspartnerschaft von mindestens einem Jahr voraus, es sei denn, der Tod war unfallbedingt. Auch eine eventuelle eigene Rente oder Erwerbstätigkeit kann die Höhe der Witwenrente beeinflussen.
Es lohnt sich daher, frühzeitig Klarheit zu schaffen und sich bei der Deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen. So kann man im Fall des Falles besser wissen, was einen finanziell erwartet – und sich in einer schwierigen Zeit weniger Sorgen machen müssen.
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