Was Sie im Garten nicht tun dürfen – Wichtige Regeln für Naturschutz

Wer einen Garten hat, möchte ihn gerne pflegen und verschönern. Doch nicht alles, was harmlos erscheint, ist auch erlaubt. Besonders im Frühjahr und Frühsommer gelten strenge Vorschriften, um die heimische Natur zu schützen. Das Roden, Zerstören oder starke Zurückschneiden von Hecken, Gebüschen und Schilfbeständen ist zwischen dem 1. März und dem 30. September strikt verboten. Diese Regelung folgt aus dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Paragraf 39 Absatz 5, und gilt bundesweit.

Der Grund: In dieser Zeit brüten Vögel, siedeln sich Insekten an und nutzen viele Tierarten diese Pflanzen als Lebensraum. Wer vorsätzlich gegen das Verbot verstößt, riskiert empfindliche Bußgelder – in manchen Fällen sogar bis zu 100.000 Euro. Auch das Sammeln von wildwachsenden Pflanzen wie Bärlauch oder Veilchen kann problematisch sein, wenn sie unter Schutz stehen.

Es lohnt sich daher, im Frühjahr und Frühsommer besonders vorsichtig zu sein. Anstatt Hecken radikal zurückzuschneiden, sollte man auf eine schonende Pflege setzen. Auch das Anlegen neuer Beete sollte durchdacht sein – besonders wenn es sich um geschützte Flächen handelt. Wer unsicher ist, kann sich bei der örtlichen Naturschutzbehörde beraten lassen.

Ein gepflegter Garten kann durchaus tier- und naturschonend sein. Mit etwas Planung und Kenntnis der Regeln trägt jeder Grundstückseigentümer dazu bei, die heimische Artenvielfalt zu erhalten – ohne auf Ästhetik verzichten zu müssen.

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