Was darf im Handgepäck durch die Sicherheitskontrolle?
Wenn Sie am Flughafen durch die Sicherheitskontrolle gehen, fragen Sie sich vielleicht, was Sie von zu Hause mitnehmen dürfen – und was besser im Koffer bleiben sollte. Nicht jedes Lebensmittel ist erlaubt, besonders wenn es flüssig oder streichfähig ist.
Erlaubt sind trockene oder feste Lebensmittel wie Sandwiches, vorausgesetzt sie sind verpackt oder in einer verschlossenen Box. Auch Früchte, Salate, Chips, Kekse oder Schokoriegel können Sie problemlos mitnehmen. Diese halten meistens auch die Reise gut durch und helfen, Langstreckenflüge angenehmer zu machen.
Doch Vorsicht: Verboten sind flüssige oder breiartige Lebensmittel, die den Anforderungen an Flüssigkeiten unterliegen. Dazu zählen Aufstriche wie Marmelade, Nusscreme oder Erdnussbutter – besonders wenn sie in Gläsern oder Tuben enthalten sind. Auch Soßen, Dressings und Alkohol wie Wein, Bier oder Schnaps dürfen im Handgepäck nicht mitgenommen werden, es sei denn, sie entsprechen den strengen Flüssigkeitsregeln (max. 100 ml pro Behälter, gesamt in einem 1-Liter-Beutel).
Wenn Sie also planen, etwas zu essen oder zu trinken, das flüssig ist oder streichfähig, sparen Sie sich den Ärger am Sicherheitscheck. Packen Sie solche Dinge besser im aufgegebenen Gepäck ein – oder kaufen Sie sie nach der Kontrolle am Flughafen neu. So vermeiden Sie unnötige Probleme und kommen entspannter an Ihr Ziel.
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