Was bedeutet leichte Fahrlässigkeit?

Im Alltag passieren Fehler – manchmal aus Unachtsamkeit, manchmal einfach, weil man im Stress ist. Wenn ein solcher Fehler einem grundsätzlich sorgfältigen Menschen trotzdem mal unterlaufen kann, spricht man von leichter Fahrlässigkeit. Es handelt sich dabei um eine Form von Verhalten, bei dem die erforderliche Sorgfalt nur in geringem Maß verletzt wird.

Ein typisches Beispiel wäre, wenn jemand im Straßenverkehr bei einem plötzlichen Blick zur Seite – etwa um den Radiosender zu wechseln – ein Stoppschild übersieht. Auch ein aufmerksamer Autofahrer kann so etwas gelegentlich passieren. Solche Fehler gelten als normaler Teil menschlichen Verhaltens und sind nicht zwangsläufig strafbar – aber sie können dennoch rechtliche Konsequenzen haben, etwa bei Schadensersatzansprüchen.

Im Gegensatz zur groben Fahrlässigkeit, bei der deutliche und vermeidbare Fehler im Spiel sind, wird bei leichter Fahrlässigkeit anerkannt, dass niemand perfekt ist. Dennoch muss eine gewisse Sorgfaltspflicht immer eingehalten werden. Ob genau eine leichte oder doch eine schwerwiegendere Form vorliegt, entscheidet letztlich der Einzelfall – besonders in Gerichtsverfahren.

Grundsätzlich gilt: Wer sich an die gängigen Regeln hält und aufmerksam handelt, handelt nicht fahrlässig – aber auch der sorgfältigste Mensch kann mal einen kleinen, verzeihlichen Fehler machen. Genau das macht die leichte Fahrlässigkeit aus.

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