Was gehört alles in den Zugewinn bei einer Scheidung?
Wenn eine Ehe endet, steht oft der sogenannte Zugewinnausgleich im Raum. Doch was bedeutet dieser Begriff überhaupt und welches Vermögen fällt eigentlich darunter? Grundsätzlich gilt: Der Zugewinn umfasst den finanziellen Wertzuwachs, den die Ehepartner während ihrer gemeinsamen Ehezeit erwirtschaften.
Zum relevanten Vermögen zählt weit mehr als nur das klassische Ersparte auf dem Konto. Neben Bankguthaben und Wertpapieren fließen auch langfristige Anlagen wie Lebensversicherungen oder Bausparverträge in die Berechnung ein. Besitzen die Partner Sachwerte, spielen auch diese eine entscheidende Rolle. Dazu gehören insbesondere Immobilien, Grundstücke und wertvoller Hausrat, aber auch Unternehmensbeteiligungen oder eigene Firmen.
Um den Zugewinn genau zu ermitteln, wird das Vermögen jedes Partners zu Beginn der Ehe (Anfangsvermögen) mit dem Vermögen am Tag der Zustellung des Scheidungsantrags (Endvermögen) verglichen. Die Differenz daraus ergibt den jeweiligen Zugewinn. Hat ein Partner einen höheren Wertzuwachs erzielt als der andere, muss er die Hälfte dieses Überschusses als Ausgleich zahlen. So stellt das Gesetz sicher, dass der während der Ehe gemeinsam erarbeitete Wohlstand gerecht aufgeteilt wird.
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