Immobilie verschenken oder überschreiben: Wo liegen die Vorteile?

Wenn es darum geht, ein Haus an die nächste Generation weiterzugeben, stellt sich oft die Frage: Soll man es zu Lebzeiten verschenken oder erst vererben? Die Antwort hängt stark von der persönlichen Situation ab – insbesondere vom Umfang des eigenen Vermögens.

Bei hohem Vermögen kann das Verschenken deutliche Steuervorteile bringen. Wer seine Immobilie zu Lebzeiten überträgt, nutzt oft günstigere Freibeträge und kann so Erbschaftsteuer sparen. Noch effektiver wird es, wenn eine Generation übersprungen wird – etwa wenn Großeltern direkt an Enkelkinder schenken. Dann stehen deutlich höhere Freibeträge zur Verfügung, was die Belastung weiter senkt.

Doch Vorsicht: Wer verschenkt, verliert rechtlich den Besitz – auch wenn er weiter im Haus wohnt. Um Streit oder unangenehme Überraschungen zu vermeiden, sollte man das genau regeln, etwa durch einen notariell beurkundeten Wohnungsrechtvertrag. Außerdem kann das Verschenken innerhalb von zehn Jahren vor dem Tod dennoch als Erbe behandelt werden, wenn der Fiskus argwöhnt, dass Steuern umgangen werden sollen.

Beim klassischen Erben bleibt die Kontrolle bis zuletzt. Allerdings fallen oft höhere Steuern an, besonders bei großen Nachlässen. Zudem kann das Erben zu Konflikten unter Geschwistern führen, wenn keine klare Regelung im Testament steht.

Am besten berät man sich früh mit einem Steuerberater oder Fachanwalt. Denn was auf den ersten Blick einfacher wirkt, kann im Einzelfall teurer werden – egal ob Schenkung oder Erbe.

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