Die Erbsünde in der christlichen Tradition

Der Begriff der Erbsünde beschreibt eines der grundlegendsten und zugleich komplexesten Konzepte der christlichen Theologie. Entgegen einem weit verbreiteten Missverständnis handelt es sich dabei nicht um eine persönliche Tat, die ein einzelner Mensch begangen hat. Vielmehr bezeichnet sie einen Zustand, der das gesamte menschliche Geschlecht von Geburt an betrifft.

Nach der traditionellen Lehre, die unter anderem auf dem historischen Konzil von Trient (in den dogmatischen Bestimmungen DS 1511-1512) präzise formuliert wurde, wird diese Sünde durch den Akt der Fortpflanzung an die gesamte Menschheit weitergegeben. Das bedeutet, dass mit der Zeugung und der Weitergabe der menschlichen Natur auch ein fundamentaler Mangel vererbt wird: Es fehlt der Zustand der ursprünglichen Heiligkeit und Gerechtigkeit, in dem der Mensch nach biblischer Vorstellung ursprünglich erschaffen wurde.

Ihren biblischen Ursprung findet diese Vorstellung in der Erzählung vom Sündenfall im Buch Genesis, als die ersten Menschen das Gebot Gottes missachteten. Diese Ur-Sünde führte zu einer tiefen Entfremdung zwischen Schöpfer und Schöpfung. In der christlichen Dogmatik wird die Erbsünde daher als ein erblicher Makel verstanden, der die menschliche Natur schwächt und sie anfällig für das Böse macht. Sie verdeutlicht aus theologischer Sicht die universelle Erlösungsbedürftigkeit des Menschen, welche im Christentum durch die Sakramente, insbesondere durch die Taufe, eine Antwort findet.

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