Mindesttemperatur in der Wohnung: Was Mieter wissen sollten

Im Winter fragen sich viele Mieter: Wie warm muss es in der Wohnung eigentlich sein? Die Antwort hängt vom Raum und der Tageszeit ab. Laut rechtlicher Regelung gilt im Allgemeinen eine Mindesttemperatur von 20 bis 22 Grad Celsius in Wohnzimmern, Küche und Badezimmer. Nur im Schlafzimmer darf es tagsüber etwas kühler sein – hier reichen 18 Grad aus, um Energie zu sparen.

Wichtig ist auch der Unterschied zwischen Tag und Nacht. Nachts, wenn niemand aktiv ist, darf die Temperatur abgesenkt werden. Der Vermieter muss dann lediglich 16 bis 17 Grad gewährleisten. Das ist nicht nur erlaubt, sondern auch sinnvoll, um Heizkosten zu sparen, ohne das Wohlbefinden zu beeinträchtigen.

Wenn die Heizung nicht ausreicht und die Temperaturen dauerhaft darunter liegen, hat der Mieter ein Recht, sich zu beschweren. In solchen Fällen sollte zunächst schriftlich beim Vermieter nachgebessert werden – bei andauernden Problemen kann sogar eine Mietminderung in Betracht gezogen werden.

Es lohnt sich daher, die Raumtemperatur regelmäßig zu prüfen, besonders an kalten Tagen. Ein einfacher Raumthermometer hilft, die Werte zu kontrollieren. Wer sich seiner Rechte bewusst ist, kann im Winter behaglich warm wohnen – ohne unnötig viel zu zahlen.

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