Wie viel kann man mit Erwerbsminderungsrente dazuverdienen?
Wer aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung nicht mehr in der Lage ist, sechs Stunden am Tag erwerbstätig zu sein, kann eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Seit dem 1. Januar 2023 gelten dabei neue Regelungen, die es Betroffenen erleichtern, trotz Rente weiterhin etwas dazu zu verdienen.
Die wichtigste Neuerung: Die sogenannte Hinzuverdienstgrenze ist nun dynamisch angelegt. Das bedeutet, sie passt sich jährlich an die aktuelle Lohnentwicklung an. Für das Jahr 2024 liegt diese Grenze bei rund 18.558,75 Euro brutto im Jahr. Wer eine volle Erwerbsminderungsrente bezieht, darf also bis zu dieser Summe zusätzlich verdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird.
Wer mehr verdient, muss nicht automatisch auf die Rente verzichten. In vielen Fällen ist eine Kürzung nur anteilig – und oft lohnt sich das Arbeiten trotzdem. Besonders wichtig: Jede Person ist individuell betroffen. Was gesundheitlich möglich ist und wie sich Einkünfte auf die Rente auswirken, sollte im Einzelfall mit der Deutschen Rentenversicherung geklärt werden.
Das Ziel der Regelung ist klar: Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen sollen motiviert werden, soweit wie möglich im Arbeitsleben zu bleiben – ohne Angst, ihre Rente zu verlieren. Die Obergrenze bei der Rente ist damit weniger eine Schranke, sondern vielmehr ein flexibler Rahmen für ein selbstbestimmtes Leben trotz Erwerbsminderung.
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