Was nach der Geburt zu beachten ist
Nach der Geburt Ihres Kindes wartet nicht nur eine wunderschöne, intensive Zeit, sondern auch einige formale Schritte, die erledigt werden müssen. Wichtig ist: Atmen Sie erst einmal durch – das Wichtigste ist, dass Mutter und Baby gesund sind.
Die Geburt beim Standesamt melden sollten Sie innerhalb der ersten sieben Werktagen. Dafür reicht in der Regel ein Termin mit Personalausweis und Geburtsurkunde des Krankenhauses. Danach erhalten Sie die offizielle Geburtsurkunde und können den Nachnamen sowie den Vornamen Ihres Kindes festlegen.
Informieren Sie Ihre Krankenkasse über die Geburt, damit das Baby automatisch mitversichert ist. Meistens übernimmt das Krankenhaus bereits einen Teil der Meldung, aber ein kurzer Anruf oder ein Brief schadet nie.
Kindergeld können Sie beim zuständigen Familienkasse beantragen – am besten schon vor der Geburt den Antrag vorbereiten. Mit der Geburtsurkunde und Ihrer Steuer-Identnummer geht das meist schnell per Post oder Online-Formular.
Elterngeld sichert Ihren Einkommensausfall, wenn Sie sich nach der Geburt eine Auszeit vom Job nehmen. Der Antrag ist beim zuständigen Elterngeldstelle einzureichen und sollte möglichst früh gestellt werden, da die Zahlung erst nach Eingang beginnt.
Falls Sie in den Mutterschutz gehen oder eine Frühgeburt hatten, informieren Sie Ihren Arbeitgeber rechtzeitig. Die gesetzlichen Regelungen zum Mutterschutz und zur Arbeitsunfähigkeit gelten auch hier.
Einige Dinge können auch nachträglich erledigt werden – aber je früher, desto besser. So starten Sie entspannt ins neue Kapitel mit Ihrem Baby.
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