So kannst du mit einem Minijob Steuern sparen
Wenn du einen Haushalts-Minijob beschäftigst, zum Beispiel für Putzarbeiten oder kleine Reparaturen im Haushalt, kannst du dafür einen Teil der Kosten steuerlich geltend machen. Viele wissen das gar nicht, aber es lohnt sich durchaus.
Die gute Nachricht: Du darfst 20 Prozent der Aufwendungen aus dem Minijob von deiner jährlichen Einkommensteuer abziehen. Das gilt unabhängig davon, ob du deine Steuererklärung auf dem klassischen Weg oder digital einreichst. Wichtig ist nur, dass du die Kosten auch nachweisen kannst – zum Beispiel mit Quittungen oder einem schriftlichen Arbeitsvertrag.
Die Entlastung ist auf maximal 510 Euro pro Jahr begrenzt. Das bedeutet, dass du effektiv nur dann voll profitierst, wenn du jährlich mindestens 2.550 Euro für den Minijob ausgibst. Bei monatlichen Kosten von beispielsweise 40 Euro ergibt das im Jahr 480 Euro – und davon kannst du dann 20 Prozent, also 96 Euro, zurückbekommen.Beachte aber: Diese Regel gilt nur für Dienstleistungen im privaten Haushalt, also etwa für Putzhilfe, Gartenpflege oder Handwerker im Haushalt. Selbstständige oder Freiberufler zählen nicht dazu – es muss ein sozialversicherungspflichtiger Minijob sein, der ordnungsgemäß angemeldet wurde.
Wer also regelmäßig jemanden im Haushalt beschäftigt, sollte die Belege sammeln und im Rahmen der Steuererklärung nutzen. Oft ist der Aufwand gering – der Vorteil dafür umso größer.
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