Was verheiratete Paare 2024 von der Steuer absetzen können

Verheiratete Paare profitieren steuerlich von einem höheren Grundfreibetrag: 2024 liegt dieser bei 23.208 Euro – doppelt so hoch wie bei Singles. Das bedeutet, dass Ehepaare erst ab diesem Einkommensbetrag Steuern zahlen müssen. Diese Regelung macht die gemeinsame Veranlagung oft günstiger als die getrennte.

Doch neben dem Grundfreibetrag können Paare auch gemeinsame Ausgaben geltend machen. Wer beruflich bedingt pendelt, kann die Fahrtkosten zur Arbeitsstätte als Werbungskosten absetzen. Dabei gilt die Entfernungspauschale von 30 Cent pro Kilometer – ganz gleich, ob mit Auto, Fahrrad oder öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs.

Weitere absetzbare Kosten sind beispielsweise Berufskleidung, Fortbildungskosten oder Umzugskosten im Zuge eines Jobwechsels. Auch Handwerkerleistungen oder haushaltsnahe Dienstleistungen können unter bestimmten Voraussetzungen steuermindernd wirken – besonders, wenn ein Ehepartner in Teilzeit arbeitet und sich um den Haushalt kümmert.

Wichtig ist: Beide Partner sollten ihre Belege sammeln und im Zweifel gemeinsam mit dem Steuerberater prüfen, was sich am besten auszahlt. Denn oft lohnt sich die Zusammenveranlagung nicht nur wegen des Freibetrags, sondern auch wegen der besseren Aufteilung von Ausgaben.

Ein Beispiel: Zahlt ein Ehepartner die Krankenversicherung, kann der andere unter Umständen den Betrag als außergewöhnliche Belastung geltend machen. So lässt sich das Steuerpotential als Paar oft besser ausschöpfen als allein.

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