Was kommt nach dem Kinderbetreuungsgeld?

Nach dem Ende des Kinderbetreuungsgeldes stellt sich oft die Frage, welche finanzielle Unterstützung als Nächstes zur Verfügung steht – besonders, wenn man nicht sofort in eine neue Beschäftigung wechseln kann. Die gute Nachricht: Unter bestimmten Voraussetzungen folgt in der Regel der Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Wichtig ist, dass man nach Ablauf des Kinderbetreuungsgeldes arbeitsfähig, arbeitswillig und tatsächlich arbeitslos ist. Zudem müssen die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für das Arbeitslosengeld erfüllt sein – das heißt, man muss über einen ausreichenden Versicherungsschutz in der Arbeitslosenversicherung verfügen. Dies hängt meist von der Dauer der vorherigen Beschäftigung ab.

Ein Wechsel vom Kinderbetreuungsgeld in die Arbeitslosigkeit ist dabei durchaus üblich und wird vom AMS anerkannt. Werden die Voraussetzungen erfüllt, beginnt der Anspruch auf Arbeitslosengeld automatisch nach Ende der Kinderbetreuungszeit. Es lohnt sich daher, bereits während der Bezugsdauer des KBG einen Kontakt mit dem zuständigen AMS-Berater herzustellen, um Übergänge reibungslos zu gestalten.

Es ist auch möglich, dass der Bezug von Kinderbetreuungsgeld mit einer geringfügigen Beschäftigung kombiniert wird, was sich positiv auf die spätere Berechnung des Arbeitslosengeldes auswirken kann. Wer plant, danach wieder ins Erwerbsleben einzusteigen, sollte daher frühzeitig beraten lassen – etwa über Förderungen oder Qualifizierungsangebote.

Informationen dazu finden sich auf der Website des Bundeskanzleramts unter bundeskanzleramt.gv.at, wo auch die genauen Regelungen zur Kinderbetreuung und Arbeitslosenversicherung erläutert werden.

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