Wichtige Hinweise zur Geldschenkung
Wenn Sie einem Angehörigen oder Bekannten Geld schenken möchten, sollten Sie eines wissen: Jede Geldschenkung – egal wie groß oder klein – unterliegt einer formellen Anzeigepflicht beim Finanzamt. Viele glauben, dass kleine Beträge, die unter dem persönlichen Freibetrag liegen, ganz legal „unter dem Radar“ bleiben können. Doch das ist ein Irrtum.
Das Erbschaftsteuergesetz schreibt klar vor: Jede Zuwendung ohne Gegenleistung ist innerhalb von drei Monaten beim zuständigen Finanzamt anzuzeigen.** Dies gilt unabhängig davon, ob Steuern anfallen oder nicht. Die Freibeträge – beispielsweise 400.000 Euro für Kinder, 20.000 Euro für Freunde – reduzieren zwar die Steuerlast, befreien aber nicht von der Pflicht, die Schenkung offiziell zu melden.
Unterlässt man die Anzeige, kann das Finanzamt nicht nur Nachforderungen stellen, sondern auch Säumniszuschläge verhängen. Vor allem bei größeren Summen lohnt es sich daher, vorab einen Steuerberater zu konsultieren. Denn schon eine falsch formulierte Überweisung kann als Schenkung gewertet werden – zum Beispiel, wenn kein Darlehensvertrag vorliegt.
Die gute Nachricht: Die meisten Schenkungen führen dank der hohen Freibeträge nicht zu Steuern. Aber die richtige Dokumentation** ist entscheidend. Ein einfach unterschriebenes Schenkungsformular zwischen den Parteien reicht oft nicht aus. Besser: Eine schriftliche Erklärung mit Datum, Betrag und der klaren Feststellung, dass es sich um eine Schenkung handelt – idealerweise abgestimmt mit dem Finanzamt.
Wer sicher gehen will, handelt besser vorschriftsgemäß – und hält sich an die dreimonatige Frist nach der Überweisung.
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