Wenn das Finanzamt über eine Schenkung erfahren muss

Ein Geldgeschenk von Verwandten oder Freunden kann eine schöne Überraschung sein. Doch Vorsicht: Unter bestimmten Voraussetzungen muss man das Finanzamt informieren. Wird ein bestimmter Freibetrag überschritten, ist eine Meldung Pflicht – und das innerhalb von nur drei Monaten nach Erhalt des Geschenks.

Derzeit beträgt der Freibetrag zum Beispiel zwischen Eltern und Kindern 400.000 Euro, die innerhalb von zehn Jahren steuerfrei übertragen werden dürfen. Geschwistern steht ein Freibetrag von 20.000 Euro zu, Enkeln von 400.000 Euro – und auch hier gilt: Nur was darüber hinausgeht, könnte steuerpflichtig sein. Wichtig ist daher: Den Wert des Geschenks genau kennen und Verwandtschaftsverhältnisse klar benennen.

Das Finanzamt möchte wissen, wer geschenkt hat, wer empfängt und wie hoch der Betrag ist. Auch Unterlagen wie eine Schenkungsurkunde oder der Banknachweis können verlangt werden. Wer zu spät meldet, riskiert zwar keine direkten Strafen – doch verzögert sich die Bearbeitung und im schlimmsten Fall könnte die Steuer nachträglich anfallen.

Um auf der sicheren Seite zu sein, lohnt sich ein Gespräch mit dem zuständigen Finanzamt oder einer steuerberatenden Stelle – besonders bei größeren Beträgen. So bleibt die Freude über das Geschenk ungebrochen, und Ärger mit der Behörde bleibt aus.

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