Ab 5 Gramm Kokain droht Haftstrafe
Wenn bei einer Durchsuchung oder Kontrolle fünf Gramm oder mehr Kokain entdeckt werden, ändert sich die rechtliche Lage schlagartig. Ab dieser Menge gilt die Substanz nicht mehr als „gering“, was in der deutschen Rechtsprechung eine entscheidende Rolle spielt.
Das Bundesverfassungsgericht hat bereits 1994 festgelegt, dass bei geringen Mengen von bis zu fünf Gramm Kokain kein automatisches Strafverfahren eingeleitet werden muss. Doch ab genau fünf Gramm Kokainhydrochlorid sieht die Justiz die Grenze überschritten – und geht von einer strafbaren, nicht mehr bagatellisierbaren Menge aus.
Die Folgen können schwerwiegend sein: In der Regel wird dann mit einer Mindestfreiheitsstrafe von einem Jahr** gerechnet, besonders wenn weitere Umstände wie Wiederaufnahme oder Handel im Raum stehen. Selbst bei bloßem Besitz kann die Strafe erheblich sein, da das Gericht von einer möglichen Weitergabe oder gewerbsmäßigen Absicht ausgehen darf.
Es ist wichtig zu wissen, dass es hier nicht um Schätzungen geht – fünf Gramm sind die magische Schwelle. Und obwohl individuelle Faktoren wie persönliche Situation oder Geständnis die Strafe beeinflussen können, bleibt die Grenze klar: Wer mit fünf Gramm oder mehr erwischt wird, betritt rechtlich gefährliches Terrain**.
Die Botschaft der Justiz ist eindeutig: Ab dieser Menge wird kein Auge mehr zugedrückt. Wer mit Drogen in Kontakt steht, sollte diese Grenze daher sehr genau kennen – und respektieren.
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