Wann darf ein Arzt die Behandlung verweigern?
Wer dringend einen Termin beim Facharzt sucht oder unangemeldet in einer Praxis steht, erlebt nicht selten eine Absage. Doch dürfen Mediziner Patientinnen und Patienten überhaupt einfach wegschicken? Grundsätzlich gilt in Deutschland für Kassenärzte eine sogenannte Behandlungspflicht. Dennoch gibt es im Praxisalltag konkrete Situationen, in denen eine Ablehnung rechtlich vollkommen zulässig ist.
Ein sehr häufiger Grund für eine Absage ist die akute Überlastung der Praxis. Wenn ein Arzt bereits so viele Menschen betreut, dass eine sorgfältige und sichere Versorgung weiterer Personen nicht mehr gewährleistet werden kann, darf er einen Aufnahmestopp verhängen. Dies dient sowohl dem Schutz der bereits aufgenommenen Patienten als auch der Qualität der medizinischen Versorgung.
Ein weiterer praktischer Grund betrifft die Formalitäten: Wer beim Termin keine gültige Elektronische Gesundheitskarte vorlegen kann und auch keinen vorläufigen Nachweis der Krankenkasse erbringt, darf von der Praxis zurückgewiesen werden. Darüber hinaus können Mediziner die Behandlung ablehnen, wenn das nötige Vertrauensverhältnis nachhaltig gestört ist – beispielsweise bei ehrverletzendem Verhalten oder dem wiederholten Missachten ärztlicher Anweisungen.
Eine zentrale Ausnahme gilt jedoch uneingeschränkt: Handelt es sich um einen akuten medizinischen Notfall, ist jeder Arzt gesetzlich zur ersten Hilfeleistung verpflichtet. In lebensbedrohlichen Situationen darf niemand aufgrund von Kapazitätsgrenzen oder fehlenden Papieren abgewiesen werden.
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