Was passiert mit dem Jugendkonto ab dem 18. Geburtstag?

Der 18. Geburtstag ist ein bedeutender Meilenstein – nicht nur im Alltag, sondern auch bei den eigenen Finanzen. Mit dem Erreichen der Volljährigkeit gilt man rechtlich als unbeschränkt geschäftsfähig. Das hat unmittelbare Auswirkungen auf das bisherige Jugendkonto.

Bislang benötigten Jugendliche für viele finanzielle Entscheidungen oder Kontoänderungen die Zustimmung ihrer Eltern. Ab dem Tag der Volljährigkeit entfällt diese Voraussetzung vollständig. Junge Erwachsene können nun völlig eigenständig über ihr Guthaben verfügen, Verträge abschließen, Kreditkarten nutzen oder Online-Banking-Dienste anpassen, ohne dass die Erziehungsberechtigten zustimmen müssen.

Gleichzeitig endet die Vertretungsmacht der Eltern automatisch. Möchte man, dass Angehörige im Notfall weiterhin Zugriff auf das Konto haben, muss ihnen explizit eine Bankvollmacht erteilt werden. Meist wandeln Banken das bisherige Jugendkonto in ein normales Girokonto um. Für Studierende und Auszubildende bleibt die Kontoführung bei vielen Geldinstituten jedoch oft weiterhin kostenfrei – meist reicht der Nachweis einer Ausbildungs- oder Immatrikulationsbescheinigung.

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