Was passiert mit der Rente bei Auswanderung in die Türkei?
Wenn man aus Deutschland in die Türkei auswandert, bleibt der Anspruch auf die deutsche Rente in der Regel erhalten. Das bedeutet: Die monatliche Zahlung wird weiterhin geleistet, auch wenn der Wohnsitz nicht mehr in Deutschland liegt.
Grundsätzlich gilt: Deutsche Staatsbürger und türkische Staatsbürger mit Anspruch auf eine deutsche Rente erhalten diese unverändert weiter – unabhängig davon, wo sie leben. Die Deutsche Rentenversicherung überweist die Rente auch in die Türkei, solange die Voraussetzungen für die Zahlung erfüllt sind. Es spielt dabei keine Rolle, ob die Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder einer anderen Versorgungsart stammt.Wichtig ist, dass die Rentenversicherung über den Umzug informiert wird. Dazu gehören Adresse in der Türkei, Kontodaten für die Überweisung und gegebenenfalls der Nachweis über den aktuellen Wohnsitz. Die Deutsche Rentenversicherung arbeitet über eine Verbindungsstelle für die Türkei, die bei Fragen und Formalitäten hilft. Diese Stelle sorgt dafür, dass Anträge, Dokumente und Rentenbescheide reibungslos bearbeitet werden können – auch aus der Ferne.
Ein weiterer Pluspunkt: Im Fall von Deutschland und der Türkei besteht ein Sozialversicherungsabkommen, das die Anerkennung von Beiträgen und die Zahlung von Leistungen regelt. Dadurch wird verhindert, dass Versicherte in der Versicherungs- oder Rentenfrage benachteiligt werden.
Für viele Ruheständler ist die Rückkehr oder der Lebensabend in der Türkei eine attraktive Option – und die Rente aus Deutschland kann dabei eine wichtige finanzielle Stütze bleiben.
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