Was passiert, wenn ein Ehepartner verstirbt?
Der Tod eines Ehepartners ist nicht nur eine emotionale Belastung, sondern bringt oft auch rechtliche und finanzielle Fragen mit sich – besonders beim Erbe. In Deutschland regelt das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), wer nach dem Tod eines Verheirateten erbt, wenn kein Testament existiert.
Grundsätzlich erbt der überlebende Ehepartner gemeinsam mit den gemeinsamen Kindern. Diese erhalten jeweils einen Anteil am Nachlass. So erhält der überlebende Ehegatte die Hälfte des Erbes, die andere Hälfte teilen sich die Kinder. Bei mehreren Kindern wird dieser Teil entsprechend aufgeteilt.
War der Verstorbene kinderlos, sieht die gesetzliche Erbfolge anders aus. In diesem Fall erbt der hinterbliebene Ehepartner die Hälfte des Nachlasses, die andere Hälfte geht an die Eltern des Verstorbenen. Falls auch die Eltern nicht mehr leben, können unter Umständungen andere Verwandte wie Geschwister oder Großeltern erben.
Wichtig ist: Diese Regelungen gelten nur bei gesetzlicher Erbfolge – also wenn kein Testament oder Erbvertrag existiert. Viele Ehepaare regeln ihre Vermögensnachfolge daher bereits zu Lebzeiten, um Unklarheiten zu vermeiden und die eigene Wunschvorstellung durchzusetzen.
Ein guter Tipp: Auch junge Paare sollten sich mit dem Thema auseinandersetzen. Ein notariell errichtetes Testament oder ein Ehegattentestament kann viel Streit und Verwirrung verhindern. Denn gerade in emotionalen Momenten wie einem Todesfall hilft Klarheit.
Kommentare
Noch keine Kommentare. Seien Sie der Erste.