Was passiert, wenn die Krankenkasse kündigt?
Wenn die gesetzliche Krankenkasse einem Versicherten kündigt, stellt sich automatisch die Frage: Bin ich danach noch abgesichert? Die gute Nachricht: Ja, und zwar für mindestens einen Monat. Dieser Zeitraum wird als nachgehender Leistungsanspruch bezeichnet und ist im Sozialgesetzbuch (§ 19 SGB V) geregelt. Das bedeutet, man bleibt auch nach der Kündigung weiterhin krankenversichert – Arztbesuche, Medikamente und Behandlungen sind also weiterhin abgedeckt.
Wichtig ist, dass dieser Schutz nicht ewig gilt. Er endet spätestens einen Monat nach Wirksamwerden der Kündigung. Deshalb sollte man in dieser Zeit schnell handeln – entweder eine neue Versicherung abschließen oder prüfen, ob man Anspruch auf andere Versicherungszweige hat, etwa durch eine neue Anstellung oder die Familienversicherung.
Die Kündigung durch die Krankenkasse tritt meist dann ein, wenn man nicht mehr in der Pflichtversicherung ist – zum Beispiel nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses oder beim Wechsel in die private Krankenversicherung. Es ist also oft kein „Rauswurf“, sondern Folge einer veränderten Lebenssituation.
Dennoch lohnt es sich, die Kündigung genau zu prüfen und gegebenenfalls rechtlichen Rat einzuholen. So kann man sicherstellen, dass keine Lücke in der Versorgung entsteht und man seine Rechte kennt. Die meisten Kassen informieren ausführlich über die nächsten Schritte – aber Eigeninitiative zahlt sich aus.
Kommentare
Noch keine Kommentare. Seien Sie der Erste.