Was passiert, wenn die Doktorarbeit nicht besteht?
Die Promotion ist eine besondere wissenschaftliche Herausforderung – und kein Selbstläufer. Doch was passiert, wenn die Doktorarbeit letztlich nicht angenommen wird?
Wenn die begutachtenden Professor:innen zu dem Ergebnis kommen, dass die Arbeit den Anforderungen nicht genügt, gilt die Promotion als nicht bestanden. Gemäß den Promotionsordnungen vieler deutscher Universitäten, wie beispielsweise der Georg-August-Universität Göttingen, endet in diesem Fall das Promotionsverfahren. Einmaliger Misserfolg – endgültiges Aus: Anders als bei vielen anderen Prüfungen im Studium gibt es in der Regel keine zweite Chance. Wer die Disputation nicht besteht oder die Dissertation abgelehnt wird, darf nicht erneut zum gleichen Thema promovieren.
Die abgelehnte Arbeit bleibt mit allen Gutachten bei den Akten des Dekanats. Das bedeutet: Sie wird dokumentiert, bleibt aber – sofern keine Plagiaterkennung vorliegt – in der Regel vertraulich und wird nicht öffentlich gemacht.
Das klingt streng – und ist es auch. Doch viele Fakultäten legen großen Wert darauf, dass Kandidat:innen bereits vor der endgültigen Einreichung intensiv betreut werden. So soll sichergestellt werden, dass nur dann eine Dissertation eingereicht wird, wenn sie realistische Chancen auf Annahme hat. Ein klärendes Gespräch mit dem:der Betreuer:in oder einer frühzeitigen Einreichungsvorbereitung kann daher viel Frustration verhindern.
Trotz des hohen Anspruchs: Die meisten Promotionsverfahren scheitern nicht am Nichtbestehen, sondern an langwierigen Pausen, fehlender Betreuung oder persönlichen Umständen. Wer strukturiert arbeitet und die Feedbackschleifen nutzt, steht am Ende deutlich besser da – und kann den Doktortitel zu Recht tragen.
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