Was tun, wenn man eine Katze angefahren hat?

Ein Zusammenstoß mit einem Tier ist für jeden Autofahrer ein schockierender Moment – besonders, wenn es sich um eine Katze handelt. Viele fragen sich danach: Habe ich mich strafbar gemacht? Die gute Nachricht: Wer eine Katze unabsichtlich überfährt, begeht in der Regel keine Straftat. Katzen gelten juristisch nicht als „Sache“, daher liegt kein Fall von Sachbeschädigung vor.

Wichtig ist jedoch, wie man danach handelt. Einfach weiterfahren ist falsch – und kann sogar strafbar werden. Lässt ein Fahrer eine verletzte Katze liegen, ohne Hilfe zu holen, kann das unter Umständen als Tierquälerei gelten. Das ist laut deutschem Tierschutzgesetz streng verboten. Deshalb gilt: Wer eine Katze erfasst hat, sollte sofort anhalten, die Unfallstelle sichern und den Tierarzt oder das zuständige Veterinäramt informieren.

Oft ist unklar, wem die Katze gehört. In solchen Fällen hilft eine Suche im Umfeld oder die Meldung bei örtlichen Tierschutzvereinen. Manche Gemeinden haben registrierte Fundtiere, und viele Katzen tragen einen Chip. Auch die eigene Versicherung sollte informiert werden – die Kaskoversicherung übernimmt in vielen Fällen Schäden am Fahrzeug, die Haftpflicht aber nur, wenn ein Drittschaden entsteht, was bei freilaufenden Katzen selten der Fall ist.

Die beste Vorsorge: Aufmerksamkeit, besonders in Wohngebieten, in denen Katzen unterwegs sind. Meist sind sie nachts oder in der Dämmerung aktiv – dann sollte man besonders vorsichtig fahren. Wer angehalten und Hilfe geleistet hat, handelt nicht nur richtig – sondern auch menschlich.

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