Was passiert, wenn man einfach nicht zur Arbeit geht?
Stellen Sie sich vor: Sie wachen eines Morgens auf und beschließen, einfach nicht zur Arbeit zu gehen – ohne Entschuldigung, ohne Krankmeldung, ohne Absprache. Klingt nach einem einmaligen Ausrutscher? Doch wenn so etwas zur Regel wird, drohen ernsthafte Konsequenzen.
Wer ohne triftigen Grund fehlt, riskiert mehr als nur einen Rüffel vom Chef. Im Arbeitsrecht gilt solch ein Verhalten schnell als Arbeitsverweigerung. Das bedeutet: Der Arbeitnehmer leistet trotz bestehendem Arbeitsvertrag und voller Leistungsfähigkeit keine Arbeit. Das ist kein Kavaliersdelikt, sondern eine schwerwiegende Pflichtverletzung.
Zuerst kann der Arbeitgeber eine Abmahnung aussprechen. Damit wird klargestellt, dass das Verhalten unakzeptabel ist. Bleibt der Arbeitnehmer weiter fern, ohne sich zu erklären oder seine Pflichten wieder aufzunehmen, kann die nächste Stufe folgen: die fristlose Kündigung. Und die kommt oft überraschend – aber rechtlich meist völlig korrekt.
Wichtig: Auch nach einer Kündigung sollte man seine Pflichten nicht ignorieren. Wer während der Kündigungsfrist nicht mehr zur Arbeit erscheint, riskiert unter Umständen den Verlust von Ansprüchen – etwa auf Gehalt oder Arbeitslosengeld. Denn die Pflicht zur Arbeitsleistung besteht meist bis zum letzten Tag des Vertrags.
Es lohnt sich also, frühzeitig mit dem Arbeitgeber oder einer Rechtsschutzberatung zu sprechen, wenn Probleme bestehen – sei es gesundheitlicher oder persönlicher Natur. Stillschweigend fernzubleiben, führt nur selten zu einer guten Lösung.
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