Was tun, wenn die Mutter nicht mehr geschäftsfähig ist?

Wenn die eigene Mutter aufgrund einer Erkrankung wie Demenz ihren Alltag und rechtliche Angelegenheiten nicht mehr selbstständig bewältigen kann, geraten Angehörige oft in eine schwierige Lage. Wenn die Betroffene keine rechtwirksamen Entscheidungen mehr treffen kann, liegt eine Geschäftsunfähigkeit vor.

Sollte für diesen Fall keine rechtzeitig ausgestellte Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung vorliegen, bleibt meist nur der Weg über eine rechtliche Betreuung. In diesem Verfahren bestellt das zuständige Betreuungsgericht eine Vertretungsperson für Bereiche wie Finanzen, Gesundheit oder Behördenangelegenheiten. Bevorzugt werden dabei nahe Familienangehörige eingesetzt.

Wichtig ist jedoch zu wissen, dass eine rechtliche Betreuung nicht vorsorglich im Voraus beim Betreuungsgericht angeregt werden kann. Das Gericht prüft die Situation erst dann, wenn die Handlungseinschränkung tatsächlich vorliegt und ein konkreter Regelungsbedarf besteht.

Um im Ernstfall gut vorbereitet zu sein, sollten sich Angehörige frühzeitig bei einem örtlichen Betreuungsverein, einem Pflegestützpunkt oder einer Fachstelle für Demenz beraten lassen.

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