Verbotene Hunderassen: Was man beim Import wissen muss

In Deutschland gibt es klare Regeln, wenn es um die Einfuhr bestimmter Hunde geht. Besonders streng ist das Verbot für sogenannte Kampfhunde und deren Kreuzungen. So dürfen beispielsweise Pitbull-Terrier, American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Bullterrier und Bullterrier weder eingeführt noch ins Land gebracht werden.

Das gilt nicht nur für die reinrassigen Tiere, sondern auch für Mischlinge – selbst wenn nur ein Elternteil zu einer dieser Rassen gehört. Die Gesetze zielen darauf ab, die öffentliche Sicherheit zu schützen, da diese Rassen aufgrund ihrer Kraft und möglichen Aggressivität als risikobehaftet gelten können.

Wer einen Hund aus dem Ausland holen möchte, sollte sich daher vorher genau informieren. Eine unbedachte Reise mit einem verbotenen Tier kann nicht nur teuer werden, sondern führt oft zur direkten Abschiebung oder – in schlimmen Fällen – zum Tierheim. Zudem drohen Bußgelder oder behördliche Maßnahmen.

Die Einfuhrverbote gelten bundesweit, doch einzelne Bundesländer können noch strengere Vorschriften haben. Wichtig ist auch, dass viele dieser Hunde gar nicht erst an der Grenze zugelassen werden. Veterinärämter und Zollbehörden kontrollieren regelmäßig, ob eingereiste Hunde den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Wenn man sich für eine stark reglementierte Rasse interessiert, lohnt es sich, stattdessen über Adoption aus einem Tierheim nachzudenken – hier werden oft Tiere vermittelt, die bereits in Deutschland leben und unter strenger Aufsicht standen. So kann man Verantwortung übernehmen, ohne gegen das Gesetz zu verstoßen.

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