Meerestiere im Islam: Was gilt als halal?

Die Speisevorschriften im Islam legen genau fest, welche Lebensmittel für Muslime erlaubt (halal) oder verboten (haram) sind. Beim Verzehr von Meerestieren gibt es jedoch je nach islamischer Rechtsschule unterschiedliche Auslegungen.

Im Koran heißt es an einer Stelle grundsätzlich, dass die Jagd im Meer und die Speisen daraus erlaubt sind. Daher betrachten viele Rechtsschulen – darunter die schafitische, malikitische und hanbalitische Schule – nahezu alle Meeresgeschöpfe als zulässig für den Verzehr.

Demgegenüber steht jedoch eine deutlich strengere Sichtweise: Hanafitische Sunniten und viele Schiiten lehnen diese allgemeine Freigabe ab. Sie halten unter den Meerestieren allein den Verzehr von echtem Fisch für legitim. Alle anderen Meeresfrüchte – wie etwa Krebse, Muscheln, Tintenfische oder Hummer – zählen sie zu den nicht erlaubten Lebensmitteln. Im schiitischen Islam gilt zudem oft die Voraussetzung, dass der Fisch Schuppen besitzen muss.

Welche Speisen aus dem Meer auf den Teller kommen, hängt für Gläubige somit maßgeblich davon ab, welcher traditionellen Auslegung sie in ihrem Alltag folgen.

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