Pflichten und Rechte im Trennungsjahr
Das Trennungsjahr stellt Paare nicht nur emotional, sondern auch rechtlich vor neue Herausforderungen. Mit dem Auszug oder der getrennten Lebensführung im gemeinsamen Haus beginnen entscheidende Fristen, die klare Pflichten für beide Partner mit sich bringen. Eine der wichtigsten Pflichten betrifft das Thema Kindesunterhalt.
Der Elternteil, bei dem die Kinder nach der Trennung nicht hauptsächlich leben, ist rechtlich zur Barunterhaltszahlung verpflichtet. Wichtig ist hierbei: Der Anspruch entsteht zwar ab dem Tag der Trennung, muss jedoch aktiv geltend gemacht werden. Erst nach einer schriftlichen Aufforderung gerät der Unterhaltspflichtige in Verzug, was für etwaige Nachzahlungen entscheidend ist.
Auch bei den Finanzen und der Steuerklasse gibt es Besonderheiten. Im Kalenderjahr der Trennung bleibt die gemeinsame Veranlagung mit dem günstigen Ehegattensplitting bestehen. Erst ab dem 1. Januar des Folgejahres sind beide Partner verpflichtet, die Steuerklassen auf den Familienstand getrennt zu wechseln.
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