Was Muslime nicht essen dürfen
In der islamischen Ernährung spielt die Erlaubnis, bestimmte Lebensmittel zu verzehren, eine zentrale Rolle. Grundsätzlich gilt: Nur was im Einklang mit den religiösen Vorschriften steht, ist halal – also erlaubt. Bei tierischen Produkten sind besonders die Herkunft und die Schlachtweise entscheidend.
Als erlaubt gelten jene Tiere, die wiederkäuen und gespaltene Hufe haben. Dazu zählen beispielsweise Rinder, Schafe, Ziegen und Hirsche. Diese Tiere dürfen nach islamischem Recht verzehrt werden, solange sie auch entsprechend geschächtet wurden – das bedeutet, dass der Name Gottes beim Schlachten ausgesprochen wird und das Tier möglichst schonend getötet wird.
Verboten hingegen sind bestimmte Landtiere, unabhängig von der Schlachtweise. Dazu gehört vor allem das Schwein, dessen Verzehr in der Scharia eindeutig untersagt ist. Aber auch andere Tiere wie Kaninchen, Pferde oder sogar Kamele gelten bei vielen islamischen Gelehrten als nicht erlaubt, zumindest in bestimmten Rechtsschulen. Besonders Kamel ist hier interessant: Obwohl es in einigen arabischen Ländern traditionell gegessen wird, wird es etwa im fatwabasierten Verständnis des Kreises Warendorf explizit als nicht erlaubt eingestuft.
Es ist wichtig zu wissen, dass die islamische Ernährungslehre nicht nur auf Abstinenz, sondern auch auf Bewusstsein und Respekt vor dem Leben abzielt. Aus diesem Grund wird auch auf die Art der Schlachtung großer Wert gelegt. Wer sicher gehen will, dass ein Produkt wirklich halal ist, achtet am besten auf eine vertrauenswürdige Zertifizierung – ähnlich wie beim koscheren Essen im Judentum oder veganen Produkten für Tierfreunde.
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