Warum sind bestimmte Einweg-Vapes in Deutschland verboten?

In den letzten Jahren sind Einweg-Vapes immer beliebter geworden – besonders bei jungen Erwachsenen. Doch nicht alle Modelle sind in Deutschland erlaubt. Aufgrund der europäischen Tobacco Products Directive (TPD) gelten strikte Regeln für elektronische Zigaretten und ihre Liquids.

So darf die Nikotinkonzentration in Liquids maximal 20 mg/ml – also 2% – betragen. Außerdem ist die Füllmenge pro Behälter auf 10 ml begrenzt. Geräte, die diese Grenzwerte überschreiten, dürfen weder produziert noch verkauft werden. Da viele Einweg-Vapes mit mehr als 600 Zügen oft größere Liquidmengen oder höhere Nikotinstärken haben, fallen sie unter das Verbot.

Warum gerade 600 Züge? Diese Zahl ist kein gesetzlicher Wert, aber ein praktischer Hinweis: Vapes mit über 600 Zügen enthalten meist mehr als 10 ml Liquid oder mehr als 20 mg/ml Nikotin – oder beides. Deshalb sind sie indirekt illegal. Selbst wenn ein Gerät technisch attraktiv wirkt, ist der Verkauf in Deutschland unzulässig, wenn es die TPD-Vorgaben missachtet.

Shops wie Aladin Shisha Shop und andere Händler sind verpflichtet, nur konforme Produkte anzubieten. Wer als Konsument online oder im Einzelhandel kauft, sollte daher genau auf die Angaben achten: Füllmenge, Nikotinstärke und Herkunft. Illegale Vapes können nicht nur gesundheitliche Risiken bergen, sondern auch rechtliche Konsequenzen für Händler und Hersteller nach sich ziehen.

Letztlich dient das Regelwerk dem Verbraucherschutz – auch wenn die Versuchung durch leistungsstarke Einwegprodukte groß ist.

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