Wann ist eine Willenserklärung wirksam?

Wenn jemand etwas kaufen, verkaufen oder mieten möchte, kommt es auf die Willenserklärung an. Doch nicht jede Äußerung reicht aus, um einen Vertrag zu schließen. Damit eine Willenserklärung rechtlich wirksam ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Erstens muss die Erklärung richtig abgegeben werden. Das bedeutet, dass der Absender seine Absicht klar zum Ausdruck gebracht hat – sei es mündlich, schriftlich oder durch Handlungen. Ein Beispiel: Wenn jemand im Laden sagt „Ich kaufe dieses Buch“, ist das eine klare Willenserklärung.

Zweitens muss die Erklärung, sofern sie empfangsbedürftig ist, beim Empfänger auch tatsächlich ankommen. Das ist zum Beispiel bei Kündigungen oder Aufträgen wichtig. Solange der Empfänger die Nachricht nicht erhalten hat, gilt sie nicht als wirksam. Ein schriftliches Angebot per Brief ist erst dann gültig zugegangen, wenn es beim Adressaten eingetroffen ist – nicht erst, wenn es gelesen wurde.

Es reicht also nicht aus, nur etwas zu wollen oder es halbherzig mitzuteilen. Die Willenserklärung muss klar formuliert sein und beim Gegenüber ankommen, wenn sie rechtliche Wirkung entfalten soll. Sonst bleibt sie ohne Folgen – auch wenn alle denken, ein Deal sei besiegelt.

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