Meldepflicht im Außenwirtschaftsverkehr

Nach den Bestimmungen des deutschen Außenwirtschaftsrechts sind bestimmte grenzüberschreitende Zahlungen anzeigepflichtig.

Betroffen sind Zahlungen mit einem Betrag von mehr als 12.500 Euro oder einem entsprechenden Gegenwert in einer anderen Währung.

Dies betrifft Beträge, die Inländer von Ausländern oder für deren Rechnung entgegennehmen, sowie Zahlungen, die Inländer an Ausländer oder für deren Rechnung leisten. Zuständig für die Entgegennahme dieser Meldungen ist die Deutsche Bundesbank.

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