Verbotenes Fleisch im Islam: Was gilt als Haram?
Im Islam spielen Speisegebote eine zentrale Rolle im Alltag gläubiger Menschen. Die genaue Unterscheidung zwischen erlaubten (Halal) und verbotenen (Haram) Lebensmitteln basiert auf den Lehren des Korans. Doch welches Fleisch ist nach den religiösen Regeln eigentlich verboten?
An erster Stelle steht das Schweinefleisch. Es gilt im Islam als unrein und darf unter keinen Umständen verzehrt werden. Neben Schweinefleisch ist auch der Konsum von Blut ausdrücklich untersagt – ganz gleich, ob es flüssig getrunken oder in verarbeiteter Form aufgenommen wird. Ebenso verboten ist das Fleisch von Verendetem, also von Tieren, die eines natürlichen Todes gestorben sind, verunglückt sind oder nicht nach den Vorgaben der islamischen Schlachtung (Zabiha) geschächtet wurden.
Neben den Tierarten selbst spielt auch die Vermeidung von Verunreinigungen eine wesentliche Rolle. Für strenggläubige Muslime wird ein an sich erlaubtes Stück Fleisch unrein, sobald es mit Messern, Schneidebrettern oder Gefäßen in Berührung kommt, die zuvor für Schweinefleisch genutzt wurden. Aus diesem Grund wird in der halal-zertifizierten Küche extrem genau auf die strikte Trennung aller Küchenutensilien geachtet.
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