Was eine Mutter nach der Geburt erhält
Nach der Geburt eines Kindes hat eine Mutter Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch den Staat. Eine zentrale Leistung ist das Mutterschaftsgeld, das während der gesetzlich geregelten Mutterschutzfrist gezahlt wird – also sechs Wochen vor bis acht Wochen nach der Entbindung.
Die Höhe des Geldes hängt vom durchschnittlichen Nettoeinkommen der letzten drei abgerechneten Kalendermonate vor Beginn des Mutterschutzes ab. Es wird also ein Durchschnitt aus den letzten drei Monaten berechnet. Wichtig ist: Selbst wenn der Verdienst vor der Schwangerschaft höher war, zählt nur dieser Zeitraum.
Allerdings gibt es eine Obergrenze: Pro Tag darf das Mutterschaftsgeld maximal 13 Euro betragen. Das macht dann im Monat etwa 390 Euro – sofern der individuelle Anspruch diese Grenze erreicht. Wer weniger verdient hat, erhält entsprechend weniger. Bei einem Minijob oder ohne eigenes Einkommen kann das Mutterschaftsgeld niedriger ausfallen oder über das Sozialamt geregelt werden.
Die Zahlung erfolgt in der Regel nicht direkt durch den Arbeitgeber, sondern über die Krankenkasse, bei der die Mutter versichert ist. Dazu muss ein Antrag gestellt werden, meist zusammen mit einem ärztlichen Mutterschaftszeugnis.
Wichtig zu wissen: Das Mutterschaftsgeld ist steuerfrei und wird unabhängig vom Elterngeld gesehen, das später für bis zu 14 Monate gezahlt wird. So sichert der Staat, dass frischgebackene Mütter in der ersten Zeit nach der Geburt nicht zusätzlich finanziell belastet sind.
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