Wem gehört das Auto in der Ehe?

Viele Ehepaare glauben, dass ein während der Ehe gekaufter Wagen automatisch beiden gehört. Doch rechtlich ist die Lage eindeutig: Eigentümer eines Fahrzeugs ist grundsätzlich derjenige, der den Kaufvertrag unterzeichnet, das Geld gezahlt und den Wagen übernommen hat.

Ein weit verbreiteter Irrtum betrifft die Eintragung im Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II). Der dort eingetragene Halter trägt zwar in der Regel die laufenden Kosten für Versicherung, Steuern und Wartung, ist dadurch aber nicht automatisch der zivilrechtliche Eigentümer des Autos.

Bei einer Trennung oder Scheidung spielt diese Unterscheidung eine zentrale Rolle. Auch wenn das Fahrzeug im Alltag gemeinsam genutzt wurde, bleibt der Käufer im Kaufvertrag der primäre Eigentümer – es sei denn, der Wagen wurde dem Partner nachweislich geschenkt oder ausdrücklich als gemeinsames Eigentum erworben.

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