Wer hat Anspruch auf den Familienbonus Plus?

Der Familienbonus Plus ist eine steuerliche Entlastung für Familien in Österreich und wird pro Kind gewährt – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Grundvoraussetzung ist, dass für das betreffende Kind Familienbeihilfe bezogen wird. Diese Leistung wird in der Regel bis zum Ende der ersten Berufsausbildung gewährt, maximal bis zum 24. oder 27. Lebensjahr, je nach Ausbildungssituation.

Interessant ist die Regelung für Trennungsfamilien: Wenn ein Elternteil nicht im gemeinsamen Haushalt mit dem Kind lebt, kann er den Familienbonus Plus nur dann geltend machen, wenn ihm der Unterhaltsabsetzbetrag für das Kind zusteht. Das bedeutet, dass dieser Elternteil regelmäßig Unterhalt zahlt und dies auch nachweisbar ist. In solchen Fällen entscheidet oft die tatsächliche finanzielle Beteiligung darüber, wer den Bonus in der Steuererklärung angeben darf.

Wichtig zu wissen: Der Familienbonus Plus wird direkt in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt und mindert die Steuerlast. Pro Kind beträgt der Betrag jährlich bis zu 2.000 Euro, die schrittweise über die Steuererstattung zurückgezahlt werden – vorausgesetzt, das zu versteuernde Einkommen ist hoch genug, um den vollen Betrag auszunützen.

Eltern sollten daher genau prüfen, wer im jeweiligen Fall berechtigt ist, den Bonus zu beantragen – besonders bei getrennt lebenden Eltern. Die Regelungen sind klar, aber individuelle Unterschiede können den Ausschlag geben. Weitere Informationen bietet das Bundeskanzleramt Österreich auf seiner offiziellen Website.

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