Wer bestimmt den Wert bei einer Schenkung?

Wenn eine Immobilie geschenkt wird, stellt sich oft die Frage: Wer bestimmt eigentlich, wie viel sie wert ist? Die Antwort liegt beim Finanzamt. Es ist nicht der Schenker oder der Begünstigte, sondern die zuständige Finanzbehörde, die den offiziellen Wert eines Hauses oder einer Wohnung ermittelt – besonders wichtig für die Berechnung der Schenkungsteuer.

Bei einer Schenkung wechselt ein Vermögen ohne Gegenleistung den Besitzer. Das Finanzamt prüft dann, wie hoch der gemeine Wert der Immobilie zum Zeitpunkt der Übertragung ist. Dazu zieht es verschiedene Faktoren heran: Lage, Größe, Baujahr, Zustand der Bausubstanz und aktuelle Marktpreise in der Region. Oft orientiert sich die Behörde an amtlichen Gutachten, Vergleichsdaten oder dem Einheitswert aus der Grundsteuererklärung – je nach Bundesland und Situation.

Dieser ermittelte Wert ist entscheidend, denn er legt die Bemessungsgrundlage für die Schenkungsteuer fest. Jeder Empfänger hat zwar einen steuerfreien Grundbetrag – bei engen Verwandten wie Kindern oder Eltern liegt er bei 400.000 Euro –, doch alles darüber hinaus wird je nach Verwandtschaftsgrad stärker besteuert.

Es lohnt sich daher, frühzeitig zu planen. Wer beispielsweise eine Immobilie an die nächste Generation übergeben möchte, sollte sich nicht erst im letzten Moment mit der Thematik beschäftigen. Ein Gespräch mit dem Finanzamt oder einem Steuerberater kann helfen, unangenehme Überraschungen zu vermeiden. Denn klar ist: Der offiziell festgestellte Wert kann von der eigenen Schätzung abweichen – und das hat dann eben steuerliche Konsequenzen.

Siehe auch

Ausführliche Artikel

Verwandte Themen