Wer hat Anspruch auf den Familienbonus Plus?

Der Familienbonus Plus ist eine steuerliche Entlastung für Familien in Österreich und kann nur für Kinder geltend gemacht werden, für die auch Familienbeihilfe bezogen wird. Das bedeutet: Wer kein Kind hat, das unter die Familienbeihilfe fällt, kann den Bonus auch nicht nutzen.

Der Anspruch besteht in der Regel für Eltern, die mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben. Doch auch Eltern, die nicht im selben Haushalt wie das Kind leben, können unter bestimmten Voraussetzungen den Bonus geltend machen. Wichtig ist dabei, dass ihnen der Unterhaltsabsetzbetrag für das Kind zusteht. Dies ist oft bei getrennt lebenden Eltern der Fall, die regelmäßig Unterhalt zahlen.

Der Familienbonus Plus wird direkt in der Einkommensteuererklärung berücksichtigt und mindert die Steuerlast. Pro Kind kann so jährlich ein Betrag von bis zu 1.500 Euro steuermindernd wirken – verteilt auf den Kalenderjahr. Die genaue Höhe hängt unter anderem vom Alter des Kindes und der individuellen Steuersituation ab.

Ein wichtiger Hinweis: Der Anspruch auf den Familienbonus Plus endet grundsätzlich mit dem 17. Lebensjahr des Kindes. Danach gibt es Übergangsregelungen bis zum 24. Lebensjahr, wenn das Kind noch in Ausbildung ist.

Wer unsicher ist, ob er oder sie Anspruch hat, sollte die Website des Bundeskanzleramts konsultieren oder sich von einem Steuerberater beraten lassen. Die Regelungen sind klar, aber die individuelle Situation kann den Ausschlag geben.

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