Volle Geschäftsfähigkeit: Wann Verträge rechtlich bindend sind
Ob beim Kauf eines Autos, beim Abschluss eines Mietvertrags oder bei der Eröffnung eines Girokontos: Im Alltag gehen wir regelmäßig rechtliche Bindungen ein. Wer solche Rechtsgeschäfte eigenständig abschließen darf, regelt das deutsche Zivilrecht über die sogenannte Geschäftsfähigkeit. Sie bezeichnet die Fähigkeit einer Person, Willenserklärungen rechtsgültig abzugeben und entgegenzunehmen.
Die unbeschränkte oder volle Geschäftsfähigkeit erreicht man in Deutschland automatisch mit der Volljährigkeit, also am 18. Geburtstag. Ab diesem Zeitpunkt gelten Erwachsene rechtlich als voll eigenverantwortlich. Nur voll geschäftsfähige Personen können eigenständig ein Konto eröffnen, wesentliche Kaufverträge unterzeichnen oder Kreditverträge aufnehmen, ohne dafür die Zustimmung von Eltern oder Erziehungsberechtigten zu benötigen.
Vor Vollendung des 18. Lebensjahres unterscheidet das Gesetz genauer: Kinder unter sieben Jahren gelten als geschäftsunfähig. Minderjährige im Alter von 7 bis 17 Jahren sind hingegen beschränkt geschäftsfähig. Sie dürfen Verträge meist nur mit Einwilligung der Eltern eingehen, wobei kleinere Alltagsgeschäfte im Rahmen des Taschengeldparagraphen erlaubt sind. Erst mit Vollendung des 18. Lebensjahres steht rechtlich allen eigenständigen Entscheidungswegen nichts mehr im Wege.
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