Wer darf Doktorvater oder Doktormutter werden?

Die Frage, wer als Doktorvater oder Doktormutter fungieren darf, ist an deutschen Universitäten klar geregelt – aber nicht einheitlich über alle Hochschulen hinweg. Maßgeblich ist die jeweilige Promotionsordnung der Fakultät, an der die Promotion angestrebt wird. Diese legt fest, wer berechtigt ist, Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler auf ihrem Weg zur Promotion zu betreuen.

In den meisten Fällen müssen Professoren die Betreuung übernehmen, da sie über die notwendige wissenschaftliche Qualifikation und die formelle Zulassung verfügen. Doch nicht immer ist ein Professor die erste Anlaufstelle: An einigen Hochschulen dürfen auch habilitierte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler ohne Professur, etwa Privatdozenten oder PDs, eine Promotion betreuen. Voraussetzung ist, dass sie die sogenannte Promotionserlaubnis besitzen, die von der Fakultät verliehen wird.

Die Wahl des richtigen Doktorvaters oder der richtigen Doktormutter ist entscheidend für den Erfolg der Promotion. Es geht nicht nur um fachliche Expertise, sondern auch um die persönliche Chemie, die Unterstützung und die Zeit, die die betreuende Person einbringen kann. Viele Promovierende suchen daher gezielt nach Persönlichkeiten in ihrer Fachrichtung, mit denen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit möglich ist.

Wichtig ist: Bevor eine Promotion beginnt, sollte geklärt sein, wer formal als Betreuer anerkannt wird. Manche Fakultäten verlangen sogar eine schriftliche Zusage oder eine Vereinbarung zwischen Doktorand und Betreuer. Wer sich unsicher ist, findet auf den Seiten von academics.de viele nützliche Tipps zum Finden des passenden Doktorvaters.

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