Beweislast bei Geschäftsunfähigkeit: Wer muss was belegen?

Im rechtsgeschäftlichen Alltag gilt grundsätzlich die Vermutung, dass eine erwachsene Person voll geschäftsfähig ist. Wer sich darauf beruft, dass ein Vertrag wegen Geschäftsunfähigkeit unwirksam ist, trägt dafür die Beweislast. Dies betrifft häufig Angehörige, die Verträge im Nachhinein anfechten möchten.

Der Nachweis ist an strenge Voraussetzungen geknüpft. Es reicht nicht aus, lediglich eine geistige Beeinträchtigung nachzuweisen. Vielmehr muss belegt werden, dass diese Störung die freie Willensbestimmung zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vollständig ausgeschlossen hat.

Um diesen Beweis vor Gericht zu erbringen, kommen verschiedene Mittel in Betracht. Neben ärztlichen Gutachten spielen oft auch Zeugenaussagen von Personen aus dem Umfeld eine wichtige Rolle, um den Zustand am Tag des Geschäfts nachzuvollziehen.

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