Wer stellt die Testierfähigkeit fest?
Ein Testament ist nur dann rechtsgültig, wenn der Erblasser zum Zeitpunkt der Errichtung im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte war. Tauchen im Nachhinein Zweifel auf, stellt sich rasch die Frage, wer die sogenannte Testierfähigkeit verbindlich beurteilen darf.
Grundsätzlich ist diese Beurteilung bei rechtlichen Streitigkeiten medizinischen Experten vorbehalten. In der Praxis erstatten vor allem Fachärzte für Psychiatrie oder erfahrene gerichtliche Sachverständige entsprechende Gutachten. Auch wenn der behandelnde Hausarzt wichtige Hinweise zum Gesundheitszustand geben kann, reicht seine Einschätzung vor Gericht oft nicht aus, da für eine rechtssichere Diagnose tiefgehende psychiatrische Fachkenntnisse erforderlich sind.
Wer vermeiden möchte, dass das spätere Testament von Angehörigen wegen angeblicher Demenz oder geistiger Einschränkungen angefochten wird, sollte bereits bei der Erstellung vorsorgen. Das Einholen eines zeitnahen fachärztlichen Gutachtens schafft für alle Beteiligten Klarheit und schützt den eigentlichen Willen des Erblassers.
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