Wer bekommt noch 6 Prozent Zinsen auf die Steuerrückerstattung?
Früher konnten Steuerzahler mit Geduld gut verdienen: Bis zum Steuerjahr 2018 wurden satte 6 Prozent Zinsen auf Steuererstattungen oder Nachzahlungen gezahlt. Das war ein echter Anreiz, seine Steuererklärung pünktlich einzureichen – besonders, wenn das Finanzamt einem etwas schuldet.
Seit 2019 hat sich das geändert. Heute beträgt der Zinssatz nur noch 1,8 Prozent pro Jahr. Ein herber Rückgang, der viele dazu verleitet, die Steuererklärung aufzuschieben. Doch wer nicht zur Abgabe verpflichtet ist, kann unter Umständen clever agieren: Indem man die Erklärung nicht sofort einreicht, kann man unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin von den alten, höheren Zinsen profitieren – zum Beispiel, wenn die Rückerstattung sich auf einen Zeitraum vor 2019 bezieht.
Das Finanzamt zahlt Zinsen, wenn es mit der Bearbeitung länger als einen Monat nach Eingang der Unterlagen braucht. Wer also seine Steuererklärung beispielsweise im Januar 2024 einreicht und das Finanzamt reagiert erst im März, gibt es Zinsen – und zwar rückwirkend. Allerdings: Nur für Jahre vor 2019 greift noch der alte Satz von 6 Prozent.
Ein Beispiel: Wer eine Erstattung für das Jahr 2017 beantragt, könnte noch mit den hohen Zinsen rechnen, selbst wenn die Erklärung erst heute bearbeitet wird. Wer also alte Steuerbescheide überprüft und eine Forderung geltend macht, kann unter Umständen noch von den besseren Konditionen profitieren.
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