Das Mindestalter für Schiffskapitäne auf See

Wer die Verantwortung für ein Seeschiff tragen und als Kapitän das Kommando übernehmen möchte, muss per Gesetz ein bestimmtes Alter erreicht haben. Die gesetzlichen Vorgaben in Deutschland sind hierzu in der Seeleute-Befähigungsverordnung (See-BV) klar geregelt.

Gemäß § 6 dieser Verordnung liegt das absolute Mindestalter für Bewerber um ein Befähigungszeugnis zum Kapitän bei 20 Jahren. Für allgemeinere Befähigungszeugnisse oder Befähigungsnachweise in der Seefahrt gilt hingegen eine Altersgrenze von mindestens 18 Jahren, sofern die Vorschriften des Seearbeitsgesetzes dem nicht widersprechen.

In der Praxis reicht das reine Erreichen des 20. Lebensjahres jedoch selten aus, um direkt ein großes Containerschiff oder ein Kreuzfahrtschiff zu steuern. Der Weg zum Kapitän erfordert neben dem theoretischen Patent eine fundierte Ausbildung, meist in Form eines nautischen Studiums, sowie umfangreiche Fahrzeiten auf See. Erst durch diese praktische Erfahrung als nautischer Offizier erlangt man die notwendige Kompetenz für die höchste Position an Bord.

Interessanterweise gibt es nach oben hin keine starre gesetzliche Altersgrenze für den Verbleib im Beruf. Solange ein Kapitän die regelmäßigen, strengen medizinischen Tauglichkeitsuntersuchungen (die sogenannte Seediensttauglichkeit) erfolgreich besteht, darf er unabhängig vom Lebensalter das Kommando führen.

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