Zugewinnausgleich bei der Scheidung richtig berechnen

Wenn eine Ehe im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft endet, steht häufig der sogenannte Zugewinnausgleich an. Das Ziel dieser Regelung ist es, den während der Ehe erwirtschafteten Vermögenszuwachs gerecht zwischen beiden Partnern aufzuteilen.

Für die Berechnung wird für jeden Ehepartner einzeln ermittelt, wie viel Vermögen zwischen dem Tag der Eheschließung und dem Tag der Zustellung des Scheidungsantrags hinzugekommen ist. Derjenige, der während der Ehe einen höheren Zugewinn erzielt hat, ist verpflichtet, die Hälfte der Differenz an den anderen auszugleichen.

Ein praktisches Beispiel veranschaulicht das Prinzip: Erwirtschaftet der Ehemann während der Ehezeit einen Zugewinn von 100.000 Euro und die Ehefrau einen Zugewinn von 50.000 Euro, liegt die Differenz bei 50.000 Euro. Nach der gesetzlichen Halbteilung hat die Ehefrau Anspruch auf die Hälfte dieses Unterschieds. Der Ehemann muss ihr somit einen Zugewinnausgleich von 25.000 Euro zahlen.

Wichtig zu beachten ist, dass Erbschaften oder persönliche Schenkungen während der Ehe dem Anfangsvermögen hinzugerechnet werden. Sie zählen somit nicht als laufender Zugewinn, wodurch der Partner darauf in der Regel keinen direkten Anspruch hat. Eine genaue Dokumentation aller Vermögenswerte ist daher für eine faire Aufteilung unerlässlich.

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